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Bundesgerichtshof: Rabattaktionen der MyTaxi-App sind zulässig

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Egal, in welches Taxi man steigt, der Fahrpreis ist festgelegt. Dieses Prinzip wurde nun durch den Bundesgerichtshof aufgeweicht, bestimmte Vergünstigungen ließ er zu.
Taxi-Apps wie MyTaxi dürfen weiterhin Rabattaktionen wie Fahrten zum halben Preis anbieten. Dieses weitreichende Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gefällt. Die Rabattaktionen verstießen nicht gegen die Preisbindung im Taxigewerbe, entschied der BGH in letzter Instanz. Denn der Taxifahrer erhalte den vollen Fahrpreis und das Unternehmen selbst sei kein Taxibetreiber.
Auch ein unlauteres Verhalten zum Zwecke der Verdrängung von Konkurrenten finde nicht statt, weil die Bonusaktionen zeitlich beschränkt waren und nur in wenigen Städten galten, sagte der stellvertretende Vorsitzende Richter Wolfgang Schaffert bei der Urteilsverkündung.
Geklagt hatte die Genossenschaft Taxi Deutschland mit Sitz in Frankfurt. Sie ist ein Zusammenschluss klassischer Taxizentralen – und unterlag nun der Daimler-Tochter MyTaxi.

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