Home Deutschland Deutschland — in German Böhmermanns Schmähgedicht bleibt in weiten Teilen verboten

Böhmermanns Schmähgedicht bleibt in weiten Teilen verboten

310
0
SHARE

„Satire kann Kunst sein, muss sie aber nicht“: Das Hamburger Oberlandesgericht bestätigt die Vorinstanz – wesentliche Teile von Böhmermanns Erdogan-Schmähgedicht bleiben verboten.
Wesentliche Passagen aus dem Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan bleiben weiterhin verboten. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) bestätigte am Dienstag das Urteil der Vorinstanz und wies damit Böhmermanns Berufung ab.
Auch die Berufung Erdogans, der ein vollständiges Verbot des Gedichts gefordert hatte, wurde abgelehnt. Das Gericht musste im Wesentlichen darüber urteilen, ob das Gedicht durch die Freiheit der Kunst erlaubt ist oder gegen die Menschenwürde verstößt. “Der Senat hält es für zweifelhaft, dass der angegriffene Beitrag als Kunst im Sinne des Grundgesetzes einzustufen ist”, erklärte das OLG zur Begründung.

Continue reading...