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Fußball, 2. Bundesliga: DFB-Sportgericht weist Aue-Einspruch zurück

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Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch von Erzgebirge Aue gegen die Wertung der Zweitliga-Niederlage bei Darmstadt 98 zurückgewiesen. Der Klub hat erneut Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.
2. Bundesliga
Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch von Erzgebirge Aue gegen die Wertung der Zweitliga-Niederlage bei Darmstadt 98 zurückgewiesen. Der Klub hat erneut Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.
Das teilte der Deutsche Fußball-Bund am Mittwoch (16.05.2018) mit. Aue war durch das 0:1 auf den Abstiegsrelegationsplatz gerutscht, nachdem ein reguläres Tor nicht anerkannt worden war.
“Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen zu werten. Zudem ist der Verdacht einer vorsätzlichen Spielmanipulation aus der Luft gegriffen und nicht ansatzweise nachgewiesen”, sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E.

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