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Messerattentat auf Bürgermeister: Angeklagter erhält Bewährungsstrafe

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Urteil zum Messerattentat auf den Bürgermeister von Altena: Die Richter verurteilen den 56-jährigen Werner S. zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Sie bleiben damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Urteil zum Messerattentat auf den Bürgermeister von Altena: Die Richter verurteilen den 56-jährigen Werner S. zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Sie bleiben damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Im Prozess um das Messerattentat auf den Bürgermeister der nordrhein-westfälischen Stadt Altena ist der 56-jährige Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht verurteilte Werner S. wegen gefährlicher Körperverletzung, nachdem die Staatsanwaltschaft vom ursprünglich erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt war.
Die Richter blieben beim Strafmaß unter der Anklageforderung von zweieinhalb Jahren Haft. Die Verteidigung hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert.
Die Richter hatten am vergangenen Donnerstag den Haftbefehl gegen S.

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