Das OVG Münster hat vorläufig die Rodung im Hambacher Wald gestoppt. Die Richter entsprachen damit einem Antrag des Umweltverbandes BUND. RWE rechnet diesbezüglich mit Rechtsunsicherheit bis Ende 2020 und enormen zusätzlichen Kosten.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt. Die Richter entsprachen damit am Freitag in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND. Der Energiekonzern RWE will in den kommenden Monaten mehr als die Hälfte des verbliebenen alten Waldes fällen, um den benachbarten Braunkohle-Tagebau zu erweitern.
Der BUND hatte argumentiert, dass der Wald mit seinem Bechsteinfledermaus-Vorkommen die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes habe und deshalb geschützt werden müsse. Das Gericht erklärte, die Unterlagen dazu umfassten mehrere Kisten, die Rechtsfragen seien so komplex, dass man sie nicht in einem Eilverfahren beantworten könne. Die Rodung müsse vorerst gestoppt werden, damit keine „vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen“ würden, teilte das Gericht mit.
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Deutschland — in German Hambacher Wald: RWE rechnet mit Rodungsstopp bis womöglich Ende 2020