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Prüffall: AfD verklagt den Verfassungsschutz

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Die AfD will vom Verfassungsschutz nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnet werden. Auf der Behördenseite findet sich die Pressemitteilung dazu nicht mehr.
Die AfD will verhindern, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz weiter öffentlich über die Einstufung der Partei als “Prüffall” berichten darf. Das bestätigte ein Parteisprecher. Wie die Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR berichten, reichte die Partei eine 97-seitige Klageschrift beim Verwaltungsgericht Köln ein. Laut SZ fordert sie eine entsprechende einstweilige Anordnung. Eine Gerichtssprecherin bestätigte, es gehe um die Unterlassung der Aussage, dass die AfD ein Prüffall sei.
Die Berichterstattung sei eine “öffentlich-diskreditierende
Mitteilung”, zitiert das Blatt aus der Klageschrift der Partei. Weil noch keine offizielle Entscheidung
vom Verfassungsschutz getroffen worden sei, fehle es an einer
juristischen Grundlage. Als Prüffall bezeichnet der Verfassungsschutz ein Vorstadium einer möglichen Beobachtung. Laut Klageschrift solle der Verfassungsschutz für jede Wiederholung dieser Formulierung ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro bezahlen.
Diese Mitteilung erschwere “die Ausübung der parteilichen Tätigkeit in erheblichem Maße”. Nachteile entstünden besonders im Werben um
Stimmen, Mitglieder und Spenden. “Durch die öffentliche Einordnung bzw.
Bezeichnung als Prüffall durch den Staat hat dieser den öffentlichen
Diskurs in ungerechtfertigter Weise mitgestaltet”, soll es in der Anklage heißen.

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