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Urteil des Verfassungsgerichts Köln: Verfassungsschutz darf AfD nicht als

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Ein Urteil des Verfassungsgerichts Köln verbietet dem Verfassungsschutz, die AfD als „Prüffall“ zu bezeichnen. Anfang Februar hatte die AfD einen Eilantrag gestellt, der mit dem Urteil vom Dienstag erfolgreich war.
Köln Ein Urteil des Verfassungsgerichts Köln verbietet dem Verfassungsschutz, die AfD als „Prüffall“ zu bezeichnen. Anfang Februar hatte die AfD einen Eilantrag gestellt, der mit dem Urteil vom Dienstag erfolgreich war.
Der Bezeichnung als Prüffall komme in der Öffentlichkeit eine “negative Wirkung” zu, erklärte das Gericht. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei mangels Rechtsgrundlage “rechtswidrig und auch unverhältnismäßig”. Da die Behörde eine Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch Wiederholungsgefahr.
Dem Antrag sei daher bereits im Eilverfahren stattzugeben gewesen, weil in diesem Jahr noch Europawahlen und Landtagswahlen anstünden.

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