Vor einem Jahr war der Raser wegen Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof wies seine Revision nun zurück. Wie die Entscheidung begründet wird.
Vor einem Jahr war der Raser wegen Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof wies seine Revision nun zurück. Wie die Entscheidung begründet wird.
Die Verurteilung des Mannes aus Hamburg wegen Mordes zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies in einem Beschluss die Revision des Angeklagten als unbegründet zurück.