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Seehofer darf AfD kritisieren – aber nicht als Innenminister

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In einem Interview übt Horst Seehofer 2018 harsche Kritik an der AfD. Der Text stand zeitweise auch auf der Ministeriumsseite. Das geht zu weit, urteilt Karlsruhe. …
In einem Interview übt Horst Seehofer 2018 harsche Kritik an der AfD. Der Text stand zeitweise auch auf der Ministeriumsseite. Das geht zu weit, urteilt Karlsruhe. Die Bundesregierung muss Neutralität wahren.
Mitglieder der Bundesregierung dürfen die AfD kritisieren – aber nur als Parteipolitiker, nicht als Minister. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage der Partei gegen Innenminister Horst Seehofer klargestellt.
Der damalige CSU-Chef hätte ein Interview, in dem er das Verhalten der AfD-Bundestagsfraktion als “staatszersetzend” und “schäbig” bezeichnet, nicht auf der Internetseite seines Ministeriums veröffentlichen dürfen. Sich mit dieser Wortwahl äußern durfte er aber. (Az.2 BvE 1/19)
Die Karlsruher Richter urteilten, dass Seehofer durch die Verbreitung des Medienberichts über die Ministeriumsseite die AfD in ihrem Recht auf politische Chancengleichheit verletzt habe. Er habe im Meinungskampf staatliche Ressourcen genutzt, über die er nur wegen seines Amtes verfüge. Das verstoße gegen das Neutralitätsgebot.
Direkte Konsequenzen für Seehofer hat dieses Urteil nicht. Der Text steht schon lange nicht mehr auf der Internetseite.
Das Interview hatte Seehofer im September 2018 der Deutschen Presse-Agentur gegeben. Unmittelbar davor hatte die AfD-Fraktion versucht, im Bundestag den Haushalt des Bundespräsidenten diskutieren zu lassen.
Ihr Vorwurf: Frank-Walter Steinmeier habe “für eine linksradikale Großveranstaltung” geworben, indem er ein Konzert gegen Rassismus der zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachteten Linkspunkband Feine Sahne Fischfilet unterstützt hatte.

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