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Anwälte pochen auf die Erhöhung ihrer Gebühren

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Anwälte hoffen schon länger auf eine Erhöhung ihrer Gebühren, doch die Bundesländer machen ihnen jetzt ein Strich durch die Rechnung: zu…
Krisenzeiten sind keine günstige Gelegenheit für Gehaltserhöhungen, jedenfalls wenn man nicht im öffentlichen Dienst arbeitet. Dort haben Pflegekräfte, Polizisten und Verwaltungsangestellte kürzlich gegenüber Bund und Ländern zwar eine Anhebung der Löhne um bis zu 4,5 Prozent durchgesetzt. Die Rechtsanwälte sollen dagegen wegen der hohen finanziellen Belastung durch die Pandemie zwei Jahre länger auf ihre Gebührenerhöhungen warten. Darauf dringen jedenfalls jetzt einige Bundesländer. Am kommenden Freitag wird die Länderkammer den Vorschlag diskutieren, die Gebühren erst 2023 und nicht schon, wie vom Bundesjustizministerium geplant, im nächsten Jahr anzuheben. Noch im September hatte das Ministerium einen Gesetzesentwurf präsentiert, wonach die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtsgebühren jeweils um 10 Prozent steigen sollen. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte ihn auch damit begründet, dass dies nach sieben Jahren die erste Erhöhung sei. Sie diene dazu, die gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb zu begleichen. Dagegen wenden die Bundesländer nun ein: Aktuell sei es nicht vertretbar, „für einzelne Berufsgruppen erhebliche Vergütungsverbesserungen herbeizuführen, deren Finanzierung sowohl die Länderhaushalte als auch die Bürger und die Wirtschaft erheblich belasten“.

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