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Bayern: Gericht kippt Schließung von Fitnessstudios

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Von den Schließungen im November wegen des Teil-Lockdowns sind auch Fitnessstudios betroffen. In Bayern aber hat ein Gericht diese Regelung nun gekippt. Die vollständige Schließung wertete das Gericht als nicht verhältnismäßig.
München. Fitnessstudios in Bayern dürfen trotz der Corona-Pandemie wieder öffnen. Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) verstößt die komplette Schließung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Gericht gab am Donnerstag einem Eilantrag des Inhabers eines Fitnessstudios zum Teil statt und setzte die Regelung in der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug.

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