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Diese Regeln gelten ab Mittwoch in Deutschland und in Berlin

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Schul- und Geschäftsschließungen, Böllerverkaufsverbot: Die wichtigsten Maßnahmen der Bund-Länder-Runde – und ihre Auswirkungen für Berlin.
Kanzlerin Angela Merkel, Vizekanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder haben am Sonntag nur gut eine Stunde gebraucht, um den harten Lockdown – beginnend am 16. Dezember – auf den Weg zu bringen. Bis zum 10. Januar soll er dauern. Doch wenn die Maßnahmen die Infektionszahlen nicht deutlich genug sinken lassen, ist eine Verlängerung nicht ausgeschlossen. Am 5. Januar soll es eine weitere Bund-Länder-Runde dazu geben. Die Länder können die bundesweiten Regeln für sich anpassen, der Berliner Senat kam am Sonntagnachmittag zusammen. Hier die Beschlüsse und ihre Auswirkungen im Detail. Was ist mit den schon geltenden Maßnahmen? Sie werden bis zum 10. Januar verlängert werden – also vor allem die Schließung der Gastronomie (mit Ausnahme von Außer-Haus-Verkauf) und der Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außer Haus verkaufte Speisen dürfen nicht mehr vor Ort verzehrt werden, um Ansammlungen zu vermeiden. Zusätzlich wird der Genuss von Alkohol im Freien für den gesamten Lockdown-Zeitraum bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit Bußgeld belegt. In Berlin werden Ausschank, Verkauf von Alkohol zwischen 23 und 6 Uhr verboten. Ganztägig verboten wird der Alkoholverkauf zum unmittelbaren Verzehr, also zum Beispiel Glühwein. Wie stark werden private Treffen reglementiert? Private Zusammenkünfte bleiben auf fünf Personen über 14 Jahren aus zwei Haushalten beschränkt. Kinder sind ausgenommen. An den Weihnachtstagen vom 24. bis 26. Dezember können die Länder die Beschränkung auf zwei Haushalte aufheben. Stattdessen werden Treffen mit bis zu vier Personen außerhalb des eigenen Hausstands möglich sein, unter 14-Jährige zählen nicht dazu. Das gilt für Personen aus dem engsten Familienkreis, Ehegatten, Lebenspartner, nichteheliche Gemeinschaften, Geschwister, deren Kinder plus Haushaltsangehörige und für „Verwandte in gerader Linie“. Berlin hatte bereits angekündigt, die Kontakte über Weihnachten auf fünf Personen zu limitieren und wird die Beschränkung auf zwei Haushalte analog zur bundesweiten Regelung aufheben. Der zusätzliche Appell lautet, „Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren“ – es wird also faktisch auf eine Teilquarantäne vor einem Familientreffen gedrängt. Wie sieht es zu Silvester aus? Zu Silvester und am Neujahrstag wird es ein bundesweites Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf allen „publikumsträchtigen“ Plätzen, welche die Kommunen festlegen. De facto soll das Böllern allerdings generell unterbunden werden, indem der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester verboten wird. Wo dies dennoch verfügbar sein sollte, wird vom Zünden von Feuerwerk dringend abgeraten. In Berlin wird es keine weiteren Böllerverbotszonen geben als die zwei bekannten in der Schöneberger Pallasstraße und im nördlichen Bereich vom Alexanderplatz. Wie sehen die Regeln im Einzelhandel aus? Der Einzelhandel schließt am 16. Dezember weitgehend die Türen. Ausgenommen sind alle Geschäfte für den täglichen Bedarf, also der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.

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