Mitte 2019 wurde in Sachsen ein neues Polizeigesetz beschlossen. Nach einer Beschwerde dagegen vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof folgt jetzt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sie kommt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Berlin. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen das sächsische Polizeigesetz eingereicht. „Die neuen Befugnisse ermöglichen Überwachungsmaßnahmen weit im Vorfeld einer konkreten Straftat. Dadurch kann praktisch jede Person Opfer tiefer Grundrechtseingriffe werden“, sagte der Verfahrenskoordinator David Werdermann dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Dem RND liegt die Klageschrift vor. Konkret richtet sich die Verfassungsbeschwerde der GFF unter anderem gegen längerfristige Observationen durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, den Einsatz verdeckter Ermittler und von Vertrauenspersonen, Abhör- und Ortungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung sowie Datenerhebungen mit Bezug zu Telekommunikation und Internetnutzung.