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Russland: Alexei Nawalny muss definitiv ins Straflager

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In gleich zwei Verfahren stand der russische Oppositionelle am Samstag vor Gericht. Seine Berufung gegen die Umwandlung einer Bewährungsstrafe wurde abgelehnt. Das Regime will ihn moralisch diskreditieren und wegsperren.
In gleich zwei Verfahren stand der russische Oppositionelle am Samstag vor Gericht. Seine Berufung gegen die Umwandlung einer Bewährungsstrafe wurde abgelehnt. Das Regime will ihn moralisch diskreditieren und wegsperren. Alexei Nawalny gestikuliert am Samstagmorgen im Gerichtssaal aus dem Glaskäfig für die Angeklagten. Der russische Oppositionspolitiker und Anti-Korruptions-Aktivist Alexei Nawalny, der unter tatkräftiger Mithilfe des Kremls zum Hauptgegner von Präsident Wladimir Putin wurde, muss definitiv für zweieinhalb Jahre ins Straflager. Das Moskauer Stadtgericht hat die Berufung abgelehnt, die Nawalnys Anwälte gegen die Umwandlung einer Bewährungsstrafe in eine reale Haftstrafe eingelegt hatten. Einziger Unterschied zur erstinstanzlichen Entscheidung vom 2. Februar ist die Anrechnung weiterer anderthalb Monate Hausarrests, zusätzlich zu den bereits berücksichtigten zehn Monaten, an das ursprüngliche Strafmass von dreieinhalb Jahren. Gut zweieinhalb Jahre Lagerhaft stehen dem 44-jährigen Politiker damit bevor. Das Gericht setzte sich erwartungsgemäss auch über die brisante Aufforderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) hinweg, der aufgrund von Nawalnys Gefährdung dessen sofortige Freilassung angeordnet hatte. Russland hält das trotz einschlägigen Verpflichtungen für eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten. So könnte Nawalny noch heute oder aber in den kommenden Tagen auf die seit Jahrhunderten im russischen Justizvollzug «Etappierung» genannte Reise in eine Strafkolonie geschickt werden – nach Rjasan oder Jaroslawl, wie die staatliche Nachrichtenagentur Ria Nowosti wissen will. Prozess wegen angeblicher Verleumdung Zunächst muss er aber einen zweiten Prozess am gleichen Tag abwarten – eine aussergewöhnliche Situation. Auf heute waren nämlich auch Nawalnys Schlusswort und die Urteilsverkündung im Verfahren um die angebliche Verleumdung des 95-jährigen Weltkriegsveteranen Ignat Artjomenko gelegt worden. Nawalny soll diesen verleumdet haben, als er die in einem Werbefilm über die letztjährigen Verfassungsänderungen Aufgetretenen, unter ihnen Artjomenko, mit abschätzigen Bezeichnungen versah. Die Anklage fusst allerdings auf fragwürdigen Anzeigen, deren Urheberschaft unklar blieb. Auch die Gutachter kamen zum Schluss, es habe sich um Bewertungen, aber nicht um konkrete Verleumdungen gehandelt. Trotzdem fordert die Anklage eine Busse von 950 000 Rubel (11 500 Franken). Beide Fälle werden von derselben Staatsanwältin, Jekaterina Frolowa, betreut, haben sonst aber nichts miteinander zu tun.

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