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Seehofer über Verfassungsschützer

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD laut Gerichtsentscheid vorerst nicht beobachten – weil die entsprechende Einstufung als Rechtextremismus-Verdachtsfall zuvor öffentlich bekannt wurde. Innenminister Seehofer ist empört.
Nur eine Woche lang war die AfD unter Beobachtung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Eine Woche lang galt sie, nach einer geheimen Einstufung, als Rechtsextremismus-Verdachtsfall. Weil»hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Gesamtpartei« vorlägen, wie es in einem 1001 Seiten starken internen Gutachten des Amts heißt, das dem SPIEGEL vorliegt. Juristen und Rechtsextremismusexperten des Verfassungsschutzes haben dafür Hunderte Reden, Facebook-Postings und Auftritte von AfD-Politikern auf allen Parteiebenen ausgewertet. Schließlich wurde diese Einstufung öffentlich bekannt. Am Mittwoch berichteten viele Medien, darunter auch der SPIEGEL, über den»Verdachtsfall« AfD. Das passte den Richtern am Kölner Verwaltungsgericht offenbar so gar nicht. Denn dort läuft seit einigen Wochen ein Eilverfahren, das die AfD gegen den Verfassungsschutz angestrengt hat. Und in diesem Verfahren hatte der Inlandsgeheimdienst zugesagt, nicht öffentlich bekannt zu machen, falls die Partei beobachten würde. Stillhaltezusage nennt sich das im Juristendeutsch. Wenn Richter eines wohl nicht mögen, dann ist es fehlende Ruhe für ihre Verfahren. Zumal wenn es um eine so heikle Frage geht, ob es erlaubt oder vielleicht sogar dringend geboten ist, in einem Wahljahr die größte Oppositionspartei mit Geheimdienstmethoden zu überwachen. Und so entschied das Kölner Verwaltungsgericht an diesem Freitag: Es wird erst mal nicht beobachtet, bis das Eilverfahren zu Ende ist.

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