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Corona-"Notbremse" greift ab Samstag

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Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat Bundestag und Bundesrat passiert. Am Freitag tritt das Gesetz in Kraft – die einheitliche Corona-“Notbremse” greift aber erst ab Samstag. Das gibt den Kreisen Zeit, ihre Regeln anzupassen.
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat Bundestag und Bundesrat passiert. Am Freitag tritt das Gesetz in Kraft – die einheitliche Corona-“Notbremse” greift aber erst ab Samstag. Das gibt den Kreisen Zeit, ihre Regeln anzupassen. Nachdem der Bundestag die Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen hat und diese auch den Bundesrat ohne Einspruch passiert haben, kann das Gesetz am Freitag in Kraft treten. Die Gesetzesänderung, die bundesweite Corona-“Notbremse” regelt, greift faktisch aber erst am Samstag. Das gibt den Landkreisen und kreisfreien Städten Zeit, auf Grundlage der Inzidenzen der vergangenen drei Tage ihre jeweilige Situation zu bewerten und ihre Corona-Regeln der “Notbremse” entsprechend anzupassen. Die ab Samstag geltenden Maßnahmen sollen am Freitag von den Landkreisen und Kommunen veröffentlicht werden. Sobald die Inzidenz in einem Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt, greift die einheitliche “Notbremse” und die im Gesetz genannten Maßnahmen müssen umgesetzt werden. Obwohl der Bundesrat bei seiner Sondersitzung keinen Einspruch gegen die Gesetzesänderung erhob, gab es erhebliche Kritik an der Vorlage. Die Ministerpräsidenten äußerten verfassungsrechtliche Bedenken und sahen Probleme bei der praktischen Umsetzung. Moniert wurde auch, dass der Bund die Erfahrungen der Länder in der Pandemiebekämpfung nicht berücksichtigt habe. Bundesratspräsident Reiner Haseloff kritisierte in scharfer Form die Kompetenzverlagerung auf den Bund. “Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland”, sagte der CDU-Politiker und Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt.

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