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Justizministerium legt Rechtsmittel in Sachen Pilnacek ein

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Das Justizministerium wird eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission einlegen, die befunden hat, dass eine Suspendierung des Strafrecht-Sektionschefs nicht angebracht ist. Wien – Das Justizministerium hat über das weitere Vorgehen in der Causa von Strafrecht-Sektionschef Christian Pilnacek entschieden: Es wird eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission einlegen, die befunden hat, dass eine Suspendierung nicht angebracht ist. Nun liegt die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht; derzeit ist Pilnacek vorläufig suspendiert. Das Justizministerium hatte ihn angesichts von (mittlerweile nach Innsbruck übertragenen) Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien – in deren Zuge auch Pilnaceks Handy beschlagnahmt wurde – suspendiert, die Bundesdisziplinarkommission hat dies aufgehoben. Nach gründliche Prüfung dieses Bescheids legt Justizministerin Alma Zadic (Grüne) dagegen ein Rechtsmittel ein. Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht werde innerhalb der gesetzlichen Frist – das sind vier Wochen ab Zustellung des Bescheids – eingebracht, teilte das Ministerium am Montag auf Anfrage der APA mit. Nähere Details waren nicht zu erfahren: „Wir bitten um Verständnis, dass wir darüber hinaus keine Auskünfte zu laufenden Disziplinarverfahren geben können“, so Justizsprecherin Christina Ratz.

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