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Wissenschaftsminister erklären Gesetz für Hochschulen als ungültig

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Alles dicht ab Inzidenz 165? Eine Gleichsetzung mit Schulen sei unzulässig, sagen die Minister:innen. Auch Berlin will der Hochschul-Notbremse nicht folgen.
Die Wissenschaftsminister:innen der Länder versuchen, die Bundesnotbremse für die Hochschulen auszuhebeln – mit einer großzügigen Auslegung der neuen Infektionsschutzverordnung. In einem Brief an Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) kritisieren die 16 Ministerinnen und Minister einhellig, die für den Schulbetrieb geltenden Regelungen seien auf den Hochschulbereich undifferenziert übertragen worden. Das gelte insbesondere für den dem Schulbetrieb entnommenen Begriff des Wechselunterrichts, der ab einem Inzidenzwert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ebenso ausgesetzt werden muss, wie der Regelunterricht. Würde daraus folgen, dass deswegen praktische Ausbildungsanteile an den Hochschulen wegfallen, “steht eine eingeschränkte Studierbarkeit des Semesters in vielen Studiengängen zu befürchten”, heißt es in dem Schreiben vom Freitag, das dem Tagesspiegel vorliegt. Dies würde Studiengänge betreffen, die für die Pandemiebewältigung bedeutsam seien, etwa Medizin und Pharmazie. An den Kunst- und Musikhochschulen bewirke ein Verbot von praktischen Ausbildungsbestandteilen sogar “faktisch einen Ausschluss vom Studium”. Zuvor hatte sich schon der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Peter-André Alt, gegen eine pauschale Notbremse für die Hochschulen ausgesprochen. Präsenzveranstaltungen sollen “unberührt bleiben” Die Wissenschaftsminister:innen betonen, dass die Hochschulen mit den bisherigen Regelungen eines überwiegend digitalen Lehrbetriebs und ausnahmeweisen Präsenzbetriebs in der Lage gewesen seien, “den Studierenden weitgehend vollwertige Semester zu ermöglichen”. Damit das so bleibt, interpretieren sie unter der Federführung von Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) das Gesetz so, dass es für die Hochschulen besser passt. Weil die in der Pandemie verbliebenen Präsenzveranstaltungen der Hochschulen nicht mit dem Präsenzunterricht der Schulen vergleichbar seien, müssten sie “vom Gesetz unberührt bleiben”. Damit seien praktische Ausbildungsabschnitte, etwa solche mit Patientenbezug in den Kliniken, Praktika sowie praktische und künstlerische Ausbildungsbestandteile auch ab einer Inzidenz von 165 weiterhin möglich. Dies trifft dem Schreiben zufolge ohnehin auf „Forschungstätigkeiten, Tätigkeiten in Laboren und ähnlichen Einrichtungen“ zu. Diese seien laut Gesetzesbegründung kein Unterricht. Ebenso seien Bibliotheken, “die für die Studierenden wichtige Arbeitsgrundlage für das Fortkommen im Studium sind”, vom Gesetz unberührt, stellen die Minister:innen fest. Zudem werde man die Regelung, nach der Abschlussklassen an den Schulen weiterhin in Präsenz unterrichtet werden dürfen, “auf Studierende, die unmittelbar vor dem Studienabschluss stehen”, anwenden.

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