Mit ihr sollte die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt werden. Doch die Stellenmeldepflicht hat weder die Arbeitslosigkeit gesenkt noch die Einwanderung gedrosselt.
Mit ihr sollte die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt werden. Doch die Stellenmeldepflicht hat weder die Arbeitslosigkeit gesenkt noch die Einwanderung gedrosselt. Bei der Spargelernte sind traditionell viele ausländische Arbeitskräfte im Einsatz. In anderen Bereichen mag die Meldepflicht einige Firmen dafür zu sensibilisieren, mehr inländische Bewerber zu berücksichtigen. «Volksverrat» und «Verfassungsbruch», so lauteten zwei der zahlreichen Kraftausdrücke im Parlament bei der hitzig geführten Debatte zur Ausgestaltung der Stellenmeldepflicht. Tatsächlich handelte es sich um eine recht freizügige Umsetzung der 2014 an der Urne angenommenen Masseneinwanderungsinitiative. Nur mit viel Phantasie liess sich darin die Forderung der Initianten nach einer Steuerung der Einwanderung mittels Höchstzahlen und Kontingenten erkennen. Führt kaum zu Stellenbesetzungen Die vor drei Jahren in Kraft getretene Kompromisslösung sieht vor, dass Unternehmen offene Stellen von Berufen mit einer hohen Arbeitslosenquote den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden müssen. Die Grundidee lautet, dass Arbeitgeber zuerst inländische Kandidaten in Betracht ziehen, bevor sie im Ausland nach Personal suchen. Jobsuchende, die beim RAV registriert sind, erhalten mit dem exklusiven Zugang zu den Angaben über meldepflichtige Stellen einen Informationsvorsprung; erst nach fünf Arbeitstagen darf der Arbeitgeber die Stellen anderweitig ausschreiben.
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USA — mix Die Stellenmeldepflicht hat eine beschränkte Wirkung. Weshalb sie trotzdem nicht ganz nutzlos...