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Hausmeister und Co. von der Steuer absetzen

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Die Frist läuft bald ab: Bis zum 31. Juli sollte die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Wohnungseigentümer und Mieter sollten die Jahresabrechnung bereit halten.
Die Frist läuft bald ab: Bis zum 31. Juli sollte die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Wohnungseigentümer und Mieter sollten die Jahresabrechnung bereit halten. Berlin. Eigentümer sollten bei der Steuererklärung ihre Nebenkostenabrechnung nicht vergessen. Denn die Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen können anteilig geltend gemacht werden, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Das gilt übrigens auch für Mieter. Das Finanzamt erkennt unter anderem Kosten für die Reinigung des Treppenhauses, für Dach-, Fassaden- und Gartengestaltungsarbeiten oder für Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen an.

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