Frauen müssen künftig bei der Besetzung von Vorstandsposten stärker berücksichtigt werden: Der Bundestag hat das “zweite Führungspositionen-Gesetz” beschlossen. Welche Regeln gelten nun? Und wie viele Firmen betrifft das?
Frauen müssen künftig bei der Besetzung von Vorstandsposten stärker berücksichtigt werden: Der Bundestag hat das “zweite Führungspositionen-Gesetz” beschlossen. Welche Regeln gelten nun? Und wie viele Firmen betrifft das? Die neue Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen gilt für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Firmen mit mehr als 2000 Beschäftigten. Sie müssen künftig mindestens eine Frau im Vorstand aufweisen, wenn dieser mehr als drei Mitglieder hat. Die Mindestbeteiligung gilt erst bei Neubesetzung eines Postens. “Eine Bestellung eines Vorstandsmitglieds unter Verstoß gegen dieses Beteiligungsgebot ist nichtig”, heißt es im Gesetz. Für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes gibt es strengere Regeln: Hier soll generell bereits bei mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung mindestens eine Frau sein. Das betrifft etwa die Deutsche Bahn AG oder die Deutsche Flugsicherung. Daneben soll die fixe Mindestquote für den Aufsichtsrat Anwendung finden, die bei 30 Prozent liegt.