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Anwalt der „Bandidos“ will gegen Verbot klagen – „Nicht ganzen Verein in Sippenhaft nehmen“

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Weil nur ein kleiner Teil der „Bandidos“-Mitglieder in mögliche Straftaten verwickelt sei, hält ein Jurist der Rockerbande das Verbot des Vereins für „klar rechtswidrig“. Der Anwalt will nun vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
G egen das Verbot der Rockergruppe „Bandidos“ in NRW und einiger ihrer Ortsgruppen in weiteren Bundesländern will ein Anwalt aus Bochum gerichtlich vorgehen. Im Auftrag der am Montag durch das Bundesinnenministerium verbotenen Rockergruppierung „Bandidos MC Federation West Central“ bereite er eine entsprechende Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht vor, sagte Reinhard Peters der Deutschen Presse-Agentur. „Aus unserer Sicht ist das Vereinsverbot klar rechtswidrig“, sagte Peters. Die Zeitungen der Funke-Mediengruppe hatten zuvor berichtet. Der Jurist hat bereits mehrfach Rocker der „Bandidos“ vertreten – in Strafprozessen sowie im Rechtsstreit um das Kuttenverbot. In der Masse seien die Vorwürfe gegen die insgesamt 38 verbotenen Chapter – also Teilorganisationen – nicht so schwerwiegend, dass sie ein Verbot rechtfertigen würden, sagte Peters.

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