Der Besitz kleinerer Mengen Cannabis zum Eigenbedarf sollte nach Meinung der Drogenbeauftragte der Regierung, Daniela Ludwig (CSU), künftig nur als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat verfolgt …
Der Besitz kleinerer Mengen Cannabis zum Eigenbedarf sollte nach Meinung der Drogenbeauftragte der Regierung, Daniela Ludwig (CSU), künftig nur als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat verfolgt werden. Das sagte Ludwig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Montag. Sie plädierte dabei für eine bundesweit einheitliche Grenze von sechs Gramm, unterhalb derer die Justiz keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr einleiten würde. Die Konsumenten sollten stattdessen wie in Portugal wählen können, ob sie ein Bußgeld zahlen oder sich einer Suchtberatung unterziehen, sagte Ludwig. “Klar ist, dass Cannabis nicht so gefährlich ist wie Kokain oder Heroin – richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss.” Daher wolle sie eine Änderung. Ihrer eigenen Partei empfahl sie, beim Thema Cannabis nach der Bundestagswahl Kompromisse mit möglichen Koalitionspartnern einzugehen. In Deutschland wird seit langem über eine etwaige Legalisierung von Cannabis debattiert.
Home
Deutschland
Deutschland — in German Drogenbeauftragte fordert bundeseinheitliche Sechs-Gramm-Obergrenze für Cannabis