Im Untreue-Prozess über hohe Gehälter für leitende Betriebsräte bei Volkswagen hat das Landgericht Braunschweig die vier angeklagten Personalmanager freigesprochen.
Es ging um die Frage, ob Personalmanager bei Volkswagen jahrelang eine viel zu gute Bezahlung von Betriebsräten veranlasst haben. Nun hat das Landgericht Braunschweig die vier Angeklagten vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Die zuständige Kammer urteilte, ihnen sei kein strafbares Verhalten nachzuweisen. Sie folgte damit nicht der Linie der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer Bewährungsstrafen und Geldauflagen für die Führungskräfte gefordert hatte. Der Prozess sollte klären, ob drei ehemalige und ein noch heute amtierender Manager zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Bezüge für besonders einflussreiche Mitglieder der VW-Belegschaftsvertretung freigegeben hatten Juristisch gesehen lautete der Vorwurf der Ankläger auf Untreue, teils im besonders schweren Fall. Ein Teil des Gewinns sei durch die überzogenen Gehälter vermindert worden, wodurch VW auch weniger Steuern gezahlt habe, argumentierte die Staatsanwaltschaft.