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Welche Corona-Regeln jetzt in den Bundesländern gelten

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Hamburg war das erste Bundesland, das ein 2G-Modell eingeführt hat. Andere Länder zogen nach. Nun ändern einige erneut ihre Corona-Maßnahmen. Eine Übersicht, welche Regeln nun in welchem Bundesland gelten.
I m Kampf gegen das Coronavirus führen einige Bundesländer neue Corona-Regeln ein. Hatten bislang Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) in Innenräumen von beispielsweise Kinos, Clubs oder Restaurants Zutritt, gelten nun häufig 2G-Modelle.2G steht für geimpft und genesen. Doch was einfach klingt, wird in jedem Bundesland anders gehandhabt. Ein Überblick. Hamburg Die Hansestadt hatte bereits Ende August das 2G-Optionsmodell eingeführt. Betreiber können selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene reinlassen, die dann von vielen Corona-Beschränkungen befreit sind. Unter anderem Restaurants, Kneipen, Kinos, Theater, Museen und Zoos können ihre Einrichtungen damit wieder voll nutzen. Wenn sie nur Geimpfte und Getestete Einlass gewähren, gibt es keine Kapazitätseinschränkungen mehr. Auch das Abstandsgebot und die Testpflicht in geschlossenen Räumen sind dann aufgehoben. Ab dem kommenden Wochenende können die Fußballstadien in Hamburg unter 2G-Bedingungen wieder bis zum letzten Platz besetzt werden. Auch in den Clubs dürften Geimpfte und Genesene ab Samstag wieder ohne Maske und abstandslos tanzen, wie die stellvertretende Senatssprecherin Julia Offen am Dienstag sagte. Ferner habe der Senat beschlossen, dass 12- bis 17-Jährige Ungeimpfte „bis auf weiteres“ an 2G-Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Bisher galt dafür eine Übergangsfrist von sechs Wochen. Baden-Württemberg hat ein mehrstufiges Warnsystem, das sich nach der Belegung der Intensivbetten richtet. In einer ersten Stufe hätten etwa Ungeimpfte nur noch mit einem negativen PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen. In einem zweiten Schritt hätten Ungeimpfte unter anderem keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen. Rheinland-Pfalz hat eine Corona -Ampel mit drei Warnstufen eingeführt, die sich an der Infektionsinzidenz, der Hospitalisierungsrate und der Belegung der Intensivstationen orientiert. In dem Bundesland gilt bereits das 2G Plus-Modell: Für Geimpfte und Genesene sind unbegrenzte Zusammenkünfte möglich. Dazu kann eine bestimmte Zahl Getesteter kommen. Lockdowns soll es nicht mehr geben. Bei steigenden Inzidenzen sollen Ungeimpfte aber zu Veranstaltungen und der Gastronomie je nach Ampelstufe keinen unbegrenzten Zutritt mehr haben. Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein gilt ähnliches wie in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Sollte sich die Situation in den Krankenhäusern wieder zuspitzen, würden die Regeln verschärft. Dann werde 2G mit der Wahlmöglichkeit für 3G eingeführt. Berlin Der Berliner Senat hat ein 2G-Optionsmodells eingeführt: In etlichen Bereichen wie der Gastronomie oder bei Veranstaltungen können die Betreiber dann selbst entscheiden, ob sie den Zutritt zu Innenräumen nur Geimpften oder Genesenen (2G) oder auch Getesteten (3G) erlauben. Im Falle von 2G würden bisherige Corona-Einschränkungen wie Abstand oder Maske wegfallen, dann hätten auch mehr Menschen Zutritt als bisher. Auch Kinder ab sechs Jahren dürfen Veranstaltungen oder Restaurants im Rahmen der 2G-Regel aufsuchen, wenn sie getestet sind.

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