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Ist mehr Geld für die Parteien

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2018 beschloss der Bundestag, dass die Parteien vom Staat mehr Geld erhalten sollen. Die Oppositionsfraktionen halten das für verfassungswidrig und haben dagegen in Karlsruhe geklagt. Von Klaus Hempel.
2018 beschloss der Bundestag, dass die Parteien vom Staat mehr Geld erhalten sollen. Die Oppositionsfraktionen halten das für verfassungswidrig und haben dagegen in Karlsruhe geklagt. Es geht um die Frage, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, dass die Parteien mehr Geld vom Staat bekommen sollen. Die Parteien finanzieren sich zu einem Großteil durch Spenden und Beiträge ihrer Mitglieder. Darüber hinaus bekommen sie Zuschüsse vom Staat, damit sie ihre Aufgaben bewältigen können. Diese sind allerdings begrenzt. Mitte 2018 hatte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen, dass die Obergrenze angehoben werden soll. Früher lag die Grenze bei den Zuschüssen, die alle Parteien pro Jahr bekommen, bei 165 Millionen Euro. Jetzt liegt sie bei 190 Millionen Euro. Die große Koalition begründete die Anhebung vor allem damit, dass im Zuge der Digitalisierung die Ausgaben der Parteien gestiegen seien: für neue Technik, für einen besseren Schutz vor Hacker-Angriffen und für zusätzliches Personal. Die Opposition hält das Vorgehen von Union und SPD aber für verfassungswidrig und hat deshalb beim Bundesverfassungsgericht geklagt.

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