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Corona-Regeln in den Bundesländern: Wo schon Gipfel-Beschlüsse gelten – und wo sie noch kommen

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Bund und Länder haben sich auf eine Verschärfung der Corona-Regeln geeinigt. Nach und nach setzen die einzelnen Bundesländer die Maßnahmen um. Ein Überblick.
Bund und Länder haben sich auf eine Verschärfung der Corona-Regeln geeinigt. Nach und nach setzen die einzelnen Bundesländer die Maßnahmen um. Ein Überblick. Berlin – Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus * werden Kontakte im privaten und öffentlichen Leben weiter eingeschränkt. Spätestens vom 28. Dezember an bleiben überall in Deutschland Diskotheken geschlossen, überregionale Großveranstaltungen finden vor leeren Rängen statt – so haben es Bund und Länder vereinbart*. Bei privaten Treffen soll generell eine Obergrenze von zehn Personen gelten – auch für Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Doch nicht alle Länder wollen mit der verstärkten Pandemiebekämpfung bis nach dem Weihnachtsfest warten. Die Regeln im Einzelnen: BADEN-WÜRTTEMBERG: Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden ab Montag,27. Dezember erweitert. In Innenräumen mit Maskenpflicht ist empfohlen eine FFP2-Maske* oder eine vergleichbare Maske zu tragen. Eine neue Sperrstunde in der Gastronomie beginnt um 22.30 Uhr und läuft bis 05.00 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginnt die Sperrstunde erst 01.00 Uhr. BAYERN: Vom 28. Dezember an dürfen sich nur noch maximal zehn Geimpfte und Genesene privat treffen. Wenn auch nur ein Ungeimpfter dabei ist, gelten ohnehin noch striktere Kontaktregeln: Dann sind nur noch Treffen der Angehörigen eines Hausstands mit höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands erlaubt. Neu im Freistaat: Kinder bis 14 sind von der Zählung ausgenommen, bisher lag die Altersgrenze bei 12 Jahren. Jedoch gilt nach den Ferien auf für geimpfte und genesene Kinder wieder eine Testpflicht in Schulen. BERLIN: In der Hauptstadt gelten die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene wie vereinbart ab dem 28. Dezember. Kultur- oder Sportveranstaltungen bleiben unter strengen Hygiene-Bedingungen und mit reduzierten Obergrenzen erlaubt. Clubs dürfen weiter öffnen, allerdings wird das Tanzen untersagt. BRANDENBURG: Höchsten zehn Menschen bei privaten Treffen – das gilt ab Montag auch für Brandenburger Geimpfte und Genesene. Andere Verschärfungen bleiben in Kraft. Dazu zählt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen. Für Demos im Freien gilt eine Obergrenze von 1000 Teilnehmern plus Maskenpflicht und Mindestabstand. An Silvester sind Ansammlungen verboten, für belebte Plätze gilt ein Böllerverbot. BREMEN: Im kleinsten Bundesland sind von Heiligabend an Clubs und Diskos geschlossen, Tanzveranstaltungen sind verboten. Im Einzelhandel und in der Gastronomie, in Kultur und Sport gilt 2G. Die Beschränkungen der Kontakte für Ungeimpfte bestehen fort – ein Haushalt darf sich nur mit zwei weiteren Personen anderer Haushalte treffen.

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