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Es drohen Bußgelder: Auch für Elektroroller gelten mehrere (Verkehrs-)Regeln

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Nachdem E-Scooter im Juni 2019 auch hierzulande offiziell zugelassen wurden, überfluteten sie die Straßen regelrecht und sorgten für reichlich Gesprächsstoff. Zum einen, weil sich …
Nachdem E-Scooter im Juni 2019 auch hierzulande offiziell zugelassen wurden, überfluteten sie die Straßen regelrecht und sorgten für reichlich Gesprächsstoff. Zum einen, weil sich die Unfälle mit Elektrorollern deutschlandweit häuften – und zum anderen, weil viele Modelle (noch) keine Straßenzulassung hatten. Inzwischen gibt es eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Tretrollern mit Elektroantrieb, aus der hervorgeht, wie sich Fahrzeughalter im öffentlichen Raum verhalten müssen und unter welchen Voraussetzungen E-Scooter im Straßenverkehr zugelassen sind. Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Elektroroller werden im Folgenden zusammengefasst und beantwortet. Laut dem ADAC gibt es für E-Scooter keine Führerschein-Pflicht – unter der Voraussetzung, dass der Tretroller mit Elektroantrieb nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fährt. Hinzukommt, dass nur E-Scooter mit Straßenzulassung auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt sind.

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