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Neue Darstellung bei Auffrischungsimpfungen

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Genesene erhalten nach Zweitimpfung 3/1, Johnson-Geimpfte
nach Zweitstich 2/1 und nach Booster 3/1.

Neben dem Inkrafttreten der Impfpflicht und der Verkürzung der Gültigkeit der Corona-Schutzimpfung nach dem zweiten Stich von neun auf sechs Monate gibt es ab heute,1. Februar, noch weitere Änderungen. Eine EU-Regelung führt zu einer neuen Darstellung der Auffrischungsimpfungen im Grünen Pass. Genesene, die sich nach ihrer Infektion zweimal impfen lassen, haben künftig 3/1 statt bisher 3/3 stehen. Bei Johnson-Geimpften steht nach dem Zweitstich 2/1 und nach dem Booster 3/1. Dafür ist aber ein neues Impfzertifikat notwendig. Dieses kann über gesundheit.gv.at heruntergeladen oder bei den berechtigten Stellen, beispielsweise Apotheken, ausgedruckt werden. Impfzertifikate, die ab dem 1. Februar neu ausgestellt werden, enthalten bereits die neuen Informationen. Die “alten” Impfzertifikate bleiben gültig. Bei dreifach geimpften Personen, die sich bisher nicht infiziert haben, steht auch künftig 3/3 im Grünen Pass. Fraglich: Zwei Impfungen plus Infektion Keine Lösung gibt es weiterhin für Personen, die sich nach dem Erhalt von zwei Impfungen mit dem Coronavirus angesteckt haben. Für sie gibt es kein eigenes Zertifikat. Im Gesundheitsministerium hofft man auf eine “baldige Empfehlung der EU, wie die Zertifikatserstellung angepasst werden kann”. Betroffene können ihr Impfzertifikat 2/2 – auch wenn es bereits abgelaufen ist – und ihr Genesungszertifikat gemeinsam vorzeigen und gelten so als “geboostert”.

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