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Pandemie: Verfassungsgericht entscheidet zur Pflege-Impfpflicht

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Der Stichtag für die Corona-Impfpflicht in Pflege, Praxen und Kliniken erhitzt die Gemüter, nicht nur in der Politik.
Karlsruhe (dpa) – Mitten im politischen Streit um die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal teilt das Bundesverfassungsgericht am heutigen Freitag mit, ob mit der Umsetzung überhaupt begonnen werden darf. Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben über einen Eilantrag von Betroffenen entschieden, der auf den sofortigen Stopp abzielt. Der Beschluss wird um 9.30 Uhr veröffentlicht. Der für den Komplex zuständige Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth hat die Impfpflicht, die ab Mitte März gelten soll, noch nicht umfassend geprüft. Das passiert erst im Hauptverfahren, das aber auch mit hoher Priorität behandelt werden dürfte. Regelung für die Zwischenzeit Im Eilverfahren nehmen die Richterinnen und Richter zunächst eine Folgenabwägung vor. Sie prüfen, was die schlimmeren Konsequenzen hätte: wenn sie erst einmal alles laufen lassen, obwohl die Verfassungsbeschwerde berechtigt wäre – oder wenn sie eine Vorschrift außer Kraft setzen, die sich später als verfassungsgemäß herausstellt. Es geht also um eine Regelung für die Zwischenzeit, bis die eigentliche Entscheidung getroffen ist. Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben. Sie gilt für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure. Sie alle müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16.

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