Muss der Wähler bei der Bundestagswahl bald drei Kreuzchen machen? Mit dem Vorschlag der Ampel bekäme ein Wahlberechtigter eine Ersatzstimme hinzu.
Größer als das Europaparlament und nach dem Chinesischen Volkskongress die zweitgrößte Volksvertretung – mit 736 Abgeordneten ist der Deutsche Bundestag zu einem XXL-Parlament angewachsen. Eigentlich sind nur 598 Abgeordnete vorgesehen, das komplizierte Wahlsystem mit Überhang- und Ausgleichsmandaten führt aber zu der historischen Rekordgröße. Pläne, das zu ändern, gibt es schon länger. Seit Jahren aber wird debattiert, wie genau der Bundestag wieder schrumpfen könnte. Denn das übergroße Parlament kostet den Fiskus inzwischen über eine Milliarde Euro. Mehr Politikthemen finden Sie hier
Nun hat die Ampel-Koalition einen Vorschlag vorgelegt. Kurz erklärt: Nach dem Papier der Abgeordneten Sebastian Hartmann (SPD), Konstantin Kuhle (FDP) und Till Steffen (Grüne) soll der Bundestag künftig auf 598 Abgeordnete gedeckelt sein – ohne Ausnahme. Auch die Zahl der 299 Wahlkreise will man beibehalten. Funktionieren soll das mit einem Kappungsmodell. Statt zwei Kreuzchen sollen die Wähler drei Stimmen haben. Zur Erst- und Zweitstimme soll eine sogenannte Ersatzstimme hinzukommen. Damit soll der zweitliebste Vertreter des Wahlkreises gewählt werden, der in den Bundestag einziehen soll. Das käme dann zum Tragen, wenn der Wahlkreisgewinner kein Mandat bekäme, weil seiner Partei über das Zweitstimmenergebnis weniger Direktmandate zustehen. Wenn eine Partei also mehr Wahlkreise gewinnt, als das Ergebnis der Zweitstimmen vorgibt, bekommt sie für die Wahlkreise, in denen ihre Erststimmenergebnisse am schwächsten sind, die Direktmandate nicht. Sie gehen an einen anderen Kandidaten – und den bestimmen die Wähler mit der Ersatzstimme. Ökonom Robert Vehrkamp reagiert positiv auf den Vorstoß: “Mit dem Vorschlag wird in der jahrelangen Diskussion um eine nachhaltige Wahlrechtsreform ein neuer Maßstab gesetzt”, sagt er.