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Das bedeutet die Alarmstufe für Verbraucher

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Am Donnerstag wurde die zweite Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Müssen Verbraucher nun mit Preiserhöhungen rechnen? Und falls ja: wann?
Nach eingehender Beratung mit Experten und der Regierung hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Donnerstag die zweite von drei Eskalationsstufen im Notfallplan Gas aktiviert. Am 30. März wurde bereits die Frühwarnstufe ausgerufen. Bei einer Pressekonferenz begründete er die Entscheidung wie folgt: „Wir haben in Deutschland eine Störung der Gas-Versorgung.“ Der Markt sei aktuell aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen. Erst wenn durch die Regierung die dritte und damit finale „Notfallstufe“ ausgerufen wird, könne der Staat aktiv in den Gasmarkt eingreifen. Was bedeutet die aktuell geltende Alarmstufe für die Verbraucher und mit welchen Preissteigerungen ist jetzt zu rechnen? Mit welchen Preissteigerungen müssen die Verbraucher jetzt rechnen? Verbraucherschützer halten aufgrund der neuen Regelung einen erheblichen Anstieg der Gaspreise für möglich. Der Energieexperte der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen, Udo Sieverding, befürchtet, dass sich die Entwicklung im Rahmen der neu geltenden Alarmstufe nun drastisch verschärfen könnte: „Bei Preiserhöhungen wegen der Gasknappheit gehen wir in Richtung Verdrei- bis Vervierfachung.“
Thomas Engelke vom Bundesverband der Verbraucherzentrale gibt zu bedenken, dass das Preisniveau nach oben hin nicht gedeckelt sei. Für einige Haushalte könne eine Preiserhöhung um das Drei- bis Vierfache den finanziellen Kollaps bedeuten. Doch mit wie viel Zusatzkosten müssen Privatkunden nun rechnen? Engelke rechnet vor, dass ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Erdgas bereits vor der Ausrufung der Alarmstufe mit Zusatzkosten von 1000 bis 2000 Euro im Jahr rechnen könne.

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