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Gaspreisbremse soll schon ab Februar greifen

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Kanzleramt, Wirtschafts- und Finanzministerium haben sich auf die Eckpunkte für die nächsten Entlastungsschritte insbesondere für.
Kanzleramt, Wirtschafts- und Finanzministerium haben sich auf die Eckpunkte für die nächsten Entlastungsschritte insbesondere für Gaskunden geeinigt. Im Kern übernimmt die Regierung dabei die Vorschläge, wie sie die Gaskommission mit ihren 21 Mitgliedern am Montag in ihrem Abschlussbericht präsentiert hatte. Im Vergleich zu den bisherigen Gesetzesplänen der Regierung bedeutet das aber zugleich: Einige wichtige Details ändern sich noch. Dies geht aus einem Überblickspapier der Regierung hervor, das der F.A.Z. vorliegt.
Der Punkt, der als Erstes greift: Für Dezember 2022 wird Haushalten und kleinen Unternehmen, die ihre Wärme aus Gas oder Fernwärme erhalten, die monatliche Abschlagszahlung erlassen. Voraussetzung: Sie werden mit einem sogenannten Standardlastprofil abgerechnet und haben einen Jahresverbrauch von weniger als 1500 Megawattstunden Gas. „Konkret entfällt für Letztverbraucher von Erdgas im Dezember 2022 die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten“, heißt es dazu in dem Papier. „Beträge, die Letztverbraucher dennoch zahlen, sind in der nächsten Rechnung vom Erdgaslieferanten zu berücksichtigen.“ Mit diesem Verrechnungs-Passus will die Bundesregierung offenbar für den Fall vorbeugen, dass die Gasversorger dennoch die monatliche Abschlagszahlung abbuchen, weil sie selbst das Geld noch nicht vom Bund erhalten haben.

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