Schon bald startet vor dem Landgericht Traunstein eine Zivilklage um den Missbrauchsskandal gegen einen Täter und Kirchenverantwortliche. Eine wichtige Frage ist dabei noch ungeklärt: Wer erbt vom Papst?
Schon bald startet vor dem Landgericht Traunstein eine Zivilklage um den Missbrauchsskandal gegen einen Täter und Kirchenverantwortliche. Eine wichtige Frage ist dabei noch ungeklärt: Wer erbt vom Papst?
München/Traunstein – Kurz vor dem Prozess um den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche vor dem Landgericht Traunstein ist der Umgang mit dem prominentesten Beklagten in dem Verfahren weiter unklar. Die entscheidende Frage: Wer erbt vom Papst?
Der Klägeranwalt sprach sich eine Abtrennung des Verfahrens gegen den an Silvester gestorbenen Papst Benedikt XVI. aus: „Kardinal Ratzinger war und ist die “Ikone” des Verfahrens“, sagte Rechtsanwalt Andreas Schulz der Deutschen Presse-Agentur in München. „Alle Beklagten gehören zusammen, deswegen wäre Abtrennung keine Option.“ Zuvor hatten Correctiv und der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.
Das Landgericht Traunstein will am 28. März über die Zivilklage eines Missbrauchsopfers gegen den mutmaßlichen Täter sowie Vertreter der katholischen Kirche verhandeln. Diese sogenannte Feststellungsklage richtet sich gegen vier Beschuldigte: den Wiederholungstäter Priester H.