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Dem BGH liegt der Fall eines früheren Selbstständigen aus Norddeutschland vor, der sich mit der Wirtschaftsauskunftei streitet. Er musste 2013 Insolvenz anmelden. 2019 wurde ihm die Restschuldbefreiung erteilt und in das bundesweite Insolvenzportal eingetragen. Dort können die Informationen ein halbes Jahr lang eingesehen werden. Die Schufa rief die Daten ab und speicherte sie drei Jahre lang. Der Mann bekam nach seinen Angaben deswegen eine Mietwohnung nicht.
Er klagte gegen die Schufa und das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein gab ihm recht. Es entschied, dass die Schufa seine Daten nur ein halbes Jahr lang speichern dürfe. Dagegen zog die Wirtschaftsauskunftei vor den BGH. Diesem stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine gesetzliche Regelung speziell für Wirtschaftsauskunfteien notwendig ist.