Er soll über zwei Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben. Nun ist entschieden: Das Urteil gegen Alfons Schuhbeck ist weitgehend rechtskräftig.
Er soll über zwei Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben. Nun ist entschieden: Das Urteil gegen Alfons Schuhbeck ist weitgehend rechtskräftig.