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Tatwaffe an Lübcke-Mörder verkauft? BGH prüft Teilfreispruch

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Wer verkaufte dem Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten einst die Tatwaffe? Ein Landgericht konnte diese Frage nicht klären und sprach den Angeklagten seinerzeit frei. Nun prüft der Bundesgerichtshof.
Wer verkaufte dem Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten einst die Tatwaffe? Ein Landgericht konnte diese Frage nicht klären und sprach den Angeklagten seinerzeit frei. Nun prüft der Bundesgerichtshof.
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nimmt heute den Freispruch eines Mannes im Zusammenhang mit dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke unter die Lupe. Dem inzwischen 68-Jährigen war zur Last gelegt worden, dem Rechtsextremisten und späteren Mörder Lübckes, Stephan Ernst, die Mordwaffe verkauft zu haben.
Dies sah das Landgericht Paderborn als nicht erwiesen an und sprach den Mann Ende Januar vergangenen Jahres vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.

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