Den Verein „Bündnis Sahra Wagenknecht“ gibt es bereits. Dessen Unterstützer sollen nun die Parteigründung vorbereiten. Doch wie geht das und wo liegen die Herausforderungen?
Den Verein „Bündnis Sahra Wagenknecht“ gibt es bereits. Dessen Unterstützer sollen nun die Parteigründung vorbereiten. Doch wie geht das und wo liegen die Herausforderungen?
Heute, 18:42 Uhr
Jetzt ist es offiziell: Aus dem Verein „Bündnis Sahra Wagenknecht“, kurz BWS, soll eine neue Partei werden. Am Montagmorgen stellte das Bündnis seine Pläne vor. Demnach soll die neue Partei Anfang 2024 gegründet werden und bereits an Wahlen im nächsten Jahr teilnehmen.
Betraut mit der Aufgabe ist Lukas Schön, Geschäftsführer von BSW. Er erklärte den Zeitplan so: „Wir werden als neue Partei zu Jahresbeginn erste Strukturen aufstellen und in der ersten Jahreshälfte werden wir erste Landesverbände gründen.“ In den nächsten Monaten gehe es vor allem darum, die Parteigründung vorzubereiten.
Parteien spielen in einer Demokratie eine herausgehobene Rolle: Sie repräsentieren vielfältige Interessen in der Bevölkerung, mobilisieren Wähler:innen und beteiligen sich aktiv daran, politische Entscheidungen zu treffen. „Ihre Gründung ist frei“, heißt es kurz und knackig in Artikel 21 des Grundgesetzes. Grundsätzlich kann jede:r in Deutschland eine Partei gründen, insbesondere ist keine staatliche Genehmigung erforderlich. Was aber braucht es?
Wir werden als neue Partei zu Jahresbeginn erste Strukturen aufstellen und in der ersten Jahreshälfte werden wir erste Landesverbände gründen.
Es klingt paradox, aber als Erstes muss der Verein „Bündnis Sahra Wagenknecht“ einen weiteren Verein gründen. Denn rechtlich gesehen ist eine Partei ein Verein.
„Eine Partei gründet man erst einmal so wie einen Verein“, erklärt Sophie Schönberger, Professorin für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. „Man braucht Mitglieder, eine Satzung, ein Programm und eine Mitgliederversammlung, in der sich die Partei als solche konstituiert und insbesondere den Vorstand wählt.“
Einer der ersten Schritte muss daher eine Mitgliederversammlung, auf Bundesebene auch Parteitag genannt, sein. Dort wird der Vorstand gewählt, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
Das Parteiengesetz schreibt keine Mindestzahl von Parteimitgliedern vor. „Je nach den Umständen im Einzelnen liegt die Mindestgrenze nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ganz grob zwischen 30 und 40 Mitgliedern“, erklärt Sophie Schönberger.
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