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Gericht: AfD-Jugend ist eine „gesichert extremistische Bestrebung“

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Die Junge Alternative wird vom Verfassungsschutz schon länger als Verdachtsfall gelistet. Nun entscheidet das Kölner Verwaltungsgericht: Die Organisation darf als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft werden. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag veröffentlicht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

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