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Der 61-Jährige zitiert auf X aus der Klageschrift: Die Behörde solle unterlassen, ihn zu beobachten und “Informationen, insbesondere sach- und personenbezogene Daten, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln, auszuwerten, zu erheben und zu speichern”. Maaßens Anwälte werfen dem Verfassungsschutz “rechts- und verfassungswidrige” Handlungen vor.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stütze seine Bewertung darauf, dass ein Rechtsextremist Maaßen in einem Brief erwähnt habe, zitiert der frühere CDU-Politiker die Klageschrift weiter.