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Weitere Anklage gegen Björn Höcke wegen verbotener Parole

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Weil er eine SA-Parole gerufen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen den AfD-Landesvorsitzenden erhoben. Ab Mitte.
Die Staatsanwaltschaft Halle hat eine weitere Anklage gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke erhoben. Sie wirft ihm nach Angaben vom Mittwoch vor, bei einer Rede im Dezember eine verbotene Parole der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen Partei NSDAP verwendet zu haben. Wegen eines ähnlichen mutmaßlichen Vorfalls muss sich Höcke bereits ab Mitte April vor dem Landgericht der sachsen-anhaltischen Stadt verantworten.
Er soll am 29. Mai 2021 in Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung am Ende seiner Rede „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt haben. Dabei soll er gewusst haben, dass „Alles für Deutschland“ eine verbotene Losung der SA war. Der Prozess wegen des Vorwurfs der Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen beginnt am 18.

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