Home Deutschland Deutschland — in German Europawahl: Wie viel Macht hat das EU-Parlament?

Europawahl: Wie viel Macht hat das EU-Parlament?

259
0
SHARE

In wenigen Tagen wird in Europa gewählt. Hunderte Millionen EU-Bürger und -Bürgerinnen können dann ihre Stimmen abgeben und damit die EU-Politik für fünf Jahre entscheidend prägen.
Europawahl: Wie viel Macht hat das EU-Parlament?
In wenigen Tagen wird in Europa gewählt. Hunderte Millionen EU-Bürger und -Bürgerinnen können dann ihre Stimmen abgeben und damit die EU-Politik für fünf Jahre entscheidend prägen.
Brüssel – In weniger als einer Woche ist Europawahl. Aber worüber wird eigentlich genau abgestimmt – und worüber nicht? Welchen Einfluss hat das Europaparlament? Ein Überblick:
Wann findet die Europawahl statt?
Vom 6. bis 9. Juni können Stimmen abgegeben werden – je nach Land an einem anderen Tag. Den Auftakt machen die Niederländerinnen und Niederländer, die am Donnerstag, 6. Juni, an die Urne gehen können. Es folgen Irland, einen Tag darauf Lettland, Malta und die Slowakei. Im Rest der EU wird wie in Deutschland am Sonntag, 9. Juni, gewählt. Mit den unterschiedlichen Daten sollen verschiedene Wahltraditionen in den Ländern beibehalten werden können. In der Bundesrepublik sind die Wahllokale wie auch bei Bundestagswahlen von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Erstmals dürfen in Deutschland bei einer Europawahl auch Minderjährige abstimmen. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Wahl wurde von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt. Damit hat sich die Zahl der Wahlberechtigten von rund 61,5 Millionen im Jahr 2019 auf knapp 65 Millionen Menschen für die bevorstehende Wahl erhöht.
Deutschland ist damit eines der wenigen Länder, in dem sich Minderjährige an der Wahl beteiligen dürfen. Nach Angaben des EU-Parlaments von August des vergangenen Jahres ist dies sonst nur in Österreich, Belgien, Malta und Griechenland möglich. Das Mindestwahlalter in Griechenland liegt bei 17 Jahren. Insgesamt leben in der EU knapp 360 Millionen Wahlberechtigte.
Deutsche, die nicht in Deutschland wohnen und an der Wahl teilnehmen wollen, müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Continue reading...