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Schiene, Verkehrsrecht, Digitales: Einigungen im Vermittlungsausschuss

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Vor allem für die Generalsanierung wichtiger Bahnstrecken ist ein Gesetzesvorhaben wichtig, für das es im Vermittlungsausschuss eine Einigung gibt. Insgesamt standen fünf Gesetze auf der Tagesordnung. Nicht alle kamen durch.
Sanierung des Schienennetzes, Reformen im Straßenverkehrsrecht, Digitalisierung der Verwaltung: Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am Mittwochabend Einigungen zu mehreren Gesetzesvorhaben erzielt. Das sagte Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) im Anschluss an die Sitzung in Berlin.
Die Länderkammer hatte die Vorhaben zuvor aufgehalten. Die nun geplanten Änderungen müssen nun noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Die Länderkammer tagt am Freitag. Schwesig betonte, der Vermittlungsausschuss blockiere nicht, sondern löse Probleme im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.“
Mit einer Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes soll sich der Bund künftig direkt auch an Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können – und nicht nur an Bauprojekten.
Das Gesetz ist wichtig für die Generalsanierung wichtiger Bahnstrecken. Bis zum Jahr 2030 will die Bahn 40 hoch belastete Strecken grundlegend sanieren, um wieder pünktlicher und zuverlässiger zu werden. Los geht es im Juli dieses Jahres auf der Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim, die dafür für ein knappes halbes Jahr gesperrt wird.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte: „Wir leiten damit einen Paradigmenwechsel in der Schieneninfrastruktur der Bundesrepublik Deutschland ein. Nichts wird so bleiben, wie es ist und das ist gut so.“ Damit könnten nun Maßnahmen zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur umgesetzt werden, um die Pünktlichkeit von Zügen wieder sicherzustellen. FDP-Fraktionsvize Carina Konrad sprach von einem guten Signal an die Bahnkunden. SPD-Fraktionsvize Detlef Müller sagte, es sei dringend nötig zu investieren, aber auch instandzuhalten, zu reparieren und zu sanieren.
Zwischen Bund und Ländern war es umstritten, wer einen Schienenersatzverkehr mit Bussen bezahlt. Einem Änderungsvorschlag zufolge sollen die Länder die Kosten für den Schienenersatzverkehr in Höhe von 50 Prozent tragen, der Bund 40 Prozent und die Bahn 10 Prozent.
Außerdem soll sich der Bund bei der Digitalisierung der Schienenwege an mehr Infrastrukturkosten beteiligen können, dabei geht es auch um die Ausrüstung von Zügen mit digitaler Bordtechnik.

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