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Grünes Licht für neues Wahlrecht – mit einer Einschränkung

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Kommendes Jahr soll der Bundestag nach neuem Wahlrecht gewählt werden. Gegen die Reform haben unter anderem Union und Linke am höchsten deutschen Gericht geklagt. Dieses bestätigt nicht jede Änderung.
Grünes Licht für neues Wahlrecht – mit einer Einschränkung
Kommendes Jahr soll der Bundestag nach neuem Wahlrecht gewählt werden. Gegen die Reform haben unter anderem Union und Linke am höchsten deutschen Gericht geklagt. Dieses bestätigt nicht jede Änderung.
Karlsruhe – Der Vorschlag steht seit wenigen Tagen: Am 28. September 2025 soll nach dem Willen der Bundesregierung der neue Bundestag gewählt werden. Fraglich war bislang, ob die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundestagswahlrechts dafür die Grundlage sein kann. Gleich mehrere Klagen hierzu musste das Bundesverfassungsgericht prüfen. Allein das Vorlesen dieser langen Liste bei der Verkündung nahm fast sechs Minuten in Anspruch, die Begrüßung der anwesenden Vertreter noch mal etwa genauso viele.
Die wichtigste Frage vorweg: Kann nächstes Jahr gewählt werden?
Ja. Das höchste deutsche Gericht hat die Reform für weitgehend verfassungskonform erklärt. Nur die Fünf-Prozent-Hürde ohne eine sogenannte Grundmandatsklausel verstößt gegen das Grundgesetz. Nach dieser Regel fällt die Grenze für den deutschlandweiten Anteil der Zweitstimmen für jene Parteien weg, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben. Bei der Wahl 2021 profitierte davon die Linke, die nur deshalb in Fraktionsstärke ins Parlament kam, weil drei ihrer Leute in ihren Wahlkreisen die meisten Erststimmen bekamen.
Ist noch eine Reform nötig?
Nicht sofort. Das Gericht hat entschieden, dass die von der Ampel-Reform gestrichene Grundmandatsklausel so lange in Kraft bleibt, bis der Bundestag eine neue Regelung schafft. Ändert sich also bis Herbst 2025 nichts, wird unter diesen Voraussetzungen gewählt.
Folglich zeigten sich Vertreter der Regierungskoalition wie Till Steffen (Grüne) und Sebastian Hartmann (SPD) nach der Urteilsverkündung entspannt. Erstmal müsse das Urteil genau geprüft werden, dann würden mögliche Schritte besprochen – auch mit der Union. Nach einem Schnellschuss noch vor der Bundestagswahl 2025 klang das nicht. Wiederum hielt etwa SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich in der „Rheinischen Post“ (Mittwoch) eine Änderung des Wahlrechts nach den neuen Vorgaben noch vor der nächsten Wahl für möglich.

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