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Hamburger Flughafen-Geiselnehmer legt Revision gegen Urteil ein

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Das Urteil gegen den Hamburger Flughafen-Geiselnehmer wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Angeklagte habe Revision eingelegt, teilte die Gerichtspressestelle mit. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.
Das Hamburger Landgericht hatte den 35-Jährigen vor einer Woche zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Es sprach ihn wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung und mehreren Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig.
Am Abend des 4. November vergangenen Jahres hatte der Türke seine Tochter aus der Wohnung seiner Ex-Frau im niedersächsischen Stade entführt.

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