Die Regierung hat sich auf die Abschaffung von Ausnahmen beim Ehealter von 18 Jahren sowie eine Ausweitung der Eheverbote auf Verwandte bis zur vierten Seitenlinie geeinigt. Unter anderem wird die Sondergenehmigung gestrichen, die eine Heirat ab 16 erlaubt, wenn die Eltern zustimmen. Außerdem werden Ehen zwischen Cousins und Cousinen bzw. Nichten/Neffen mit Onkeln/Tanten unzulässig. Für Justizministerin Alma Zadic (Grüne) ist dies ein Beitrag im Kampf gegen Zwangsehen.
Entsprechende Maßnahmen waren bereits im Regierungsprogramm festgehalten, wurden bisher aber nicht umgesetzt. Erst vergangene Woche schoben sich ÖVP und Grüne die Schuld daran wechselseitig zu.
Derzeit ist eine Heirat zwar grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt. Personen ab 16 dürfen aber auch dann heiraten, wenn ein Gericht sie auf ihren Antrag hin für ehefähig erklärt. Das muss es (ohne inhaltliche Prüfung) tun, wenn der künftige Ehegatte selbst bereits volljährig ist und der oder die Minderjährige für die Ehe reif erscheint; nötig ist dafür die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.