Angeblich falsch zitiert: Die Thüringer AfD ist mit einer Klage gegen den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das Gericht sah keinen Anlass für eine Richtigstellung.
Die Veröffentlichung dreier Textpassagen über die Thüringer AfD im
Landesverfassungsschutzbericht 2021 war nach Ansicht eines Gerichts rechtlich zulässig. Die Textteile müssten weder
gestrichen noch öffentlich richtiggestellt werden, urteilte das
Verwaltungsgericht Weimar. Damit wurde eine Klage der AfD abgewiesen.