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Asyl: Zurückweisungen an der Grenze „nicht nur möglich, sondern sogar geboten“

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Dem Ex-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier zufolge gibt es keine europarechtliche Regel, die über dem deutschen Paragrafen 18 des Asylgesetzes steht. Menschen aus sicheren Drittstaaten sei die Einreise zu verweigern. Die jetzige Praxis sei nicht zulässig.
Dem Ex-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier zufolge gibt es keine europarechtliche Regel, die über dem deutschen Paragrafen 18 des Asylgesetzes steht. Menschen aus sicheren Drittstaaten sei die Einreise zu verweigern. Die jetzige Praxis sei nicht zulässig.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze nach eigenen Worten für zulässig. „Ich halte Zurückweisungen nach Paragraf 18 Asylgesetz nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten“, sagte Papier der „Bild“. Nach Paragraf 18 sei Menschen, „die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern“.

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