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"E-Patientenakte für alle" – was das für Versicherte heißt

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Die Krankenkassen verschicken zurzeit Infobriefe zur elektronischen Patientenakte, die bald in der Breite starten soll. Das Ziel: alle Gesundheitsdaten auf einen Blick.
Berlin – Arztbriefe und Befunde, Blutwerte, Medikationspläne, Zahnarztbehandlungen oder auch, wann die letzte Tetanus-Impfung war: Demnächst wird für alle gesetzlich Krankenversicherten, die nicht aktiv widersprechen, automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. In der können nach und nach solche Daten hinterlegt werden. Was soll das bringen, wer entscheidet darüber, was dort gespeichert wird, und welche Bedenken gibt es?
Inland
Die Akte und die darin enthaltenen Dokumente und Daten werden nach Angaben der Verbraucherzentralen zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt. Die Anforderungen an die Datensicherheit seien sehr hoch. Technisch läuft das über die sogenannte Telematikinfrastruktur, ein in sich geschlossenes Netzwerk, an das die Akteure des Gesundheitswesens angebunden sind. Laut Gesundheitsministerium kann niemand außer den Versicherten und denjenigen, die von ihnen zum Zugriff berechtigt wurden, die Inhalte der E-Patientenakte lesen. Was konkret darin abgespeichert wird, entscheiden die Versicherten selbst – auch in Abstimmung mit ihren Ärzten.
Über eine Smartphone-App der jeweiligen Krankenkasse. Versicherte können darüber selbst Dokumente in der Akte ablegen, zum Beispiel Befunde oder alte Laborergebnisse einscannen und hochladen. Auch selbst geführte Tagebücher mit Blutdruckmessungen können angelegt werden. Beim Arztbesuch befüllt dieser wiederum die Akte über seinen Praxis-Computer mit Befunden zu aktuellen Behandlungen. Außerdem laden die Krankenkassen in die Akte hoch, welche Leistungen bei ihnen abgerechnet wurden. Nachvollziehbar wird somit noch einmal schwarz auf weiß, wann welcher Arzt besucht, welche Diagnose dort gestellt oder welches Medikament wann verschrieben wurde.

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