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Wahlbeauftragter: Soziale Selbstverwaltung ins Grundgesetz

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Wie teuer sollen die Sozialversicherungen in Deutschland sein? Und wie genau sind die Milliarden einzusetzen?
Berlin – Für eine Stärkung der Demokratie und eine Stabilisierung der Sozialsysteme fordert der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen eine Verankerung des Bereichs im Grundgesetz. “Einfach so weiterzumachen, wie bisher – das geht nicht”, sagte Peter Weiß, der nach jahrzehntelanger Tätigkeit als CDU-Bundestagsabgeordneter das Amt des Bundeswahlbeauftragten übernommen hat.
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Konkret fordert Weiß Verfassungsrang für die soziale Selbstverwaltung. Betroffen wären die Selbstverwaltungsgremien der bestehenden Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Kranken-, Arbeitslosen-, der Renten- und Unfallversicherung.

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